Insolvenz

Als Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), in Österreich und der Schweiz Konkurs (nur umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung. Man unterscheidet zwischen zwei Insolvenzarten:

  • Insolvenz juristischer Personen siehe Insolvenzverfahren
  • Insolvenz natürlicher Personen (Privatinsolvenz siehe dort)


Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es folgende Möglichkeiten:


a) Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners, ob ein Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung (Aufschub auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt) gewährt wird,

b) die Bürgschaft eines solventen (also zahlungsfähigen) Dritten, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.

Erst danach kann berechnet werden, wie viel von den ursprünglichen Schulden noch übrigbleibt (Bestandsaufnahme), anschließend bespricht man mit einem Schuldenberater das weitere Vorgehen, ob es möglich ist an anderer Stelle Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen oder die Einnahmen (zum Beispiel bei Unternehmensinsolvenz über Werbemaßnahmen oder Spezialisierungen, oder aber bei Privatinsolvenz Veräußerungsmaßnahmen nicht benötigter Konsumgüter) zu erhöhen. Anschließend erfolgt eine Beobachtungsphase mit Unterstützung des Schuldenberaters.


Erst dann schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren (nach Insolvenzrecht) an, das entweder in ein gerichtliches Verfahren oder in einen außergerichtlichen Vergleich mündet. Voraussetzung ist, dass die Insolvenzmasse für die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters, sowie zumindest teilweise zur Befriedigung der Schulden an einige Gläubiger noch ausreicht.

Zentrum für Insolvenz und Sanierung

An der Universität Mannheim wurde 2006 u. a. von Prof. Dr. Georg Bitter und dem Insolvenzverwalter Peter Depré ein Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet.Drohende Insolvenzen rechtzeitig erkennen. Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet. uni report 2/2006, S. 2.